ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 01.06.2015)
1. Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung von einer Ferienwohnungen durch
Olaf & Monika Jäger, Im Saigen 1, 76889 Pleisweiler-Oberhofen (nachfolgend der Vermieter).
2. Abschluss des Mietvertrags
Die Reservierung kann per Fax, Brief oder Email erfolgen. Der
Mietvertrag wird mit dem Eingang der vom Mieter gesendeten Buchungsanfrage
beim Vermieter und dessen Bestätigung sowie nach Bezahlung gemäß Punkt 3
verbindlich.
3. Bezahlung:
Anzahlung: 50€ (bis 2 Tage), sonst 100€ bei Buchungsbestätigung, Restbetrag spätestens vor der Abreise.
Bankverbindung: VR Bank Südliche Weinstraße
4. Nebenkosten: Entstandene Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) sind im Mietpreis enthalten.
5. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück werden folgende Kosten berechnet:
Bis 50 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtpreises, 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises, ab 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Gesamtpreises.
Gelingt es dem Vermieter einen Ersatzmieter zu finden, wird die Höhe der Rücktrittskosten auf die Kosten für einen eventuellen Preisnachlass für den Ersatzmieter begrenzt.
Bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung bleibt der Mieter zur vollen Bezahlung verpflichtet. Bei früherer Abreise bzw. späterer Anreise hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.
Dies ist auch der Fall, wenn der Mieter unverschuldet an der Inanspruchnahme unserer
Leistung gehindert wird (z.B. durch Krankheit).
6. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt etc.) vom Vertrag zurücktreten, wenn diese die Durchführung des Mietverhältnisses erheblich
erschweren. Eingezahlte Beträge werden unter Abzug bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet. Wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere
im Fall einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung des
Mietobjekts oder wenn der Mieter die Zahlungstermine nicht fristgerecht einhält,
kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
7. Haftung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängeln kann nur verlangt werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten
hat.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönlichen Gegenstände des Mieters. Der
Vermieter haftet nicht für Unfälle/Verletzungen durch/bei mitgebrachten Pferden und Hunden.
8. Beanstandungen
Sollten beim Bezug oder während der Mietdauer Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter dazu verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich zu melden.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Reservierung- und Zahlungsmodalitäten einzuhalten. Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Dem Vermieter ist das Recht
vorbehalten, überzählige Personen auszuweisen. Eine Weitervermittlung ist nicht gestattet. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Anzahl, Art und Größe sind
anzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Beschädigte Einrichtungsgegenstände sind dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück
aufzustellen.
Ankunft ist zwischen 14 und 19 Uhr, oder nach Vereinbarung. Abreise ist bis 10 Uhr, oder nach Vereinbarung. An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung.
Der Mieter bestätigt mit
seiner Buchung dass mitgebrachte Pferde und Hunde frei von ansteckenden Krankheiten sind!
10. Versicherung:
Im Mietpreis ist keine Reise-Rücktritts/Abbruch-Versicherung enthalten, deren Abschluss ist jedoch dringend zu empfehlen.
11. Allgemeines
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu schließen. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und dem Mietgegenstand gilt als Gerichtsstand Bad Bergzabern.